AGBs

draussen-wie-drinnen OG

Allgemeine Geschäftsbedinungen

1. ALLGEMEINES

  • Vertragsinhalt ist nur, was auf diesem Vertragsformular schriftlich festgehalten od. von uns schriftlich bestätigt ist.
  • Unsere Vertreter sind berechtigt, für uns Vertragsabschlüsse vorzunehmen; sie sind jedoch nicht inkassoberechtigt. Werden an uns Angebote gerichtet, so ist der Besteller daran 8 Tage ab Zugang des Angebotes gebunden.
  • Einkaufsbedingungen des Bestellers verpflichten uns nur dann, wenn wir deren Geltung schriftlich anerkannt haben.
  • Sollten einzelne Bestimmungen dieser Verkaufs- u. Lieferbedingungen unwirksam sein, so bleiben die übrigen Bestimmungen wirksam. Die unwirksame Bestimmung wird durch eine rechtlich zulässige Bestimmung ersetzt, die dem wirtschaftlichen Zweck der unwirksamen Bestimmung möglichst nahe kommt und die redliche Vertragsparteien in Kenntnis der Unwirksamkeit der zu ersetzenden Bestimmung vereinbart hätten.
  • Alle von uns erstellten Angebote und Kostenvoranschläge sind immer freibleibend und unverbindlich.
  • Zur Bewertung von Reklamationen werden Branchen oder Branchen ähnliche Richtlinien verwendet.

2. LIEFERFRIST UND LIEFERUNG

  • Die in der Bestellung angegebene voraussichtliche Liefertermin ist nicht verbindlich.
  • Änderungen einer Bestellung werden von uns akzeptiert, sofern sie für uns durchführbar sind, können aber Preis- und Lieferterminanpassungen zur Folge haben.
  • Sofern nicht ausdrücklich Gesamtleistung vereinbart ist, sind wir berechtigt, die Leistung auch in Teilen zu erbringen.
  • Schadenersatz wegen Nichterfüllung oder Verspätung ist nur bei grober Fahrlässigkeit oder Vorsatz möglich. Sofern ausdrücklich eine Pönale vereinbart wurde, ist diese mit höchstens 5 % der Nettoauftragssumme insgesamt begrenzt.
  • Unvorhergesehene, von uns nicht zu vertretende Lieferhindernisse (Streik, Ausfall von Materialanlieferungen, Unterbindung der Verkehrswege, Epidemien sowie darauf Bezug nehmende staatliche Maßnahmen oder sonstige Fälle von höherer Gewalt usw.) berechtigen uns zu einer Verlängerung der Lieferfrist. Im übrigen gilt nach Ablauf der Lieferfrist der 2.4 mit der Maßgabe, dass eine etwaige Pönale zur Gänze entfällt.
  • Wir liefern bis zur ersten, leicht erreichbaren, ebenerdigen, geeigneten Lagerfläche, die vom Besteller vorzubereiten und zur Verfügung zu stellen ist. Vertragen und Montieren nur bei schriftlicher Vereinbarung gegen Verrechnung.
  • Für die freie und gefahrlose Zufahrt (mit 26t LKW, Höhe 4m) bis unmittelbar zur Abladefläche und für die sorgfältige Lagerung der Elemente insbesondere im Hinblick auf Diebstahl, Feuchtigkeitsschäden und Beschädigungen, hat der Besteller zu sorgen. Bei Elementen über 150kg Gewicht sowie bei Abladung durch bauseitigen Kran oder Absetzkran hat der Besteller für geeignete Helfer beim Abladen zu sorgen.
  • Der Besteller hat dafür Sorge zu tragen, dass er oder eine Vertretungsperson die Lieferung übernimmt. Die Ware ist bei Ablieferung auf Vollständigkeit zu überprüfen. Beschädigte Verpackungen, Kratzer, Druckstellen, Dellen, Abschürfungen etc. sind bei nicht vollständig verpackter Ware (insbesondere Fenster, Klappläden, Rollläden, etc.) sofort bei Ablieferung bei sonstigem Anspruchsverlust zu reklamieren.
  • Nimmt der Besteller die vertragsmäßig bereitgestellte Ware zum vertraglich vereinbarten Zeitpunkt nicht an, sind wir berechtigt vollständige Zahlung zu verlangen und die Einlagerung der Ware und allfällige Neuzustellung auf Kosten und Gefahr des Bestellers vorzunehmen.

3. GEWÄHRLEISTUNG UND SCHADENERSATZ

  • Der Besteller hat bei sonstigem Anspruchsverlust jede Lieferung unverzüglich, jedenfalls aber vor Einbau oder Weiterverarbeitung auf sichtbare Mängel zu überprüfen und festgestellte Mängel schriftlich in detaillierter Weise ebenso unverzüglich, spätestens binnen 10 Tagen, zu rügen. Auf die Einrede der mangelnden Rüge können wir uns im Streitfall auch dann berufen, wenn wir sie außergerichtlich nicht erhoben haben.
  • Verdeckte Mängel sind bei sonstigem Anspruchsverlust unverzüglich nach ihrer Entdeckung zu rügen, sofern die Rüge innerhalb der Gewährleistungsfrist erfolgt.
  • Wir können Gewährleistungsansprüche nach unserer Wahl durch Verbesserung, Austausch oder Preisminderung erfüllen. Der Besteller verzichtet auf die Wandlung des Vertrages. Die Verbesserung erfolgt nach unserer Wahl am Lieferort oder im Werk.
  • Schadenersatzansprüche aus Sach- und Vermögensschäden uns gegenüber sind ausgeschlossen, sofern uns nicht grobe Fahrlässigkeit oder Vorsatz trifft. Die Höhe der Schadenersatzansprüche ist mit dem Wert der gelieferten Ware (Teilware) beschränkt. Die Haftung für reine Vermögensschäden (z.B. Aufwand für die Beaufsichtigung von Montage- oder Gewährleistungsarbeiten) wird jedenfalls ausgeschlossen.
  • 4 gilt auch für sämtliche vorvertraglichen Schutzbestimmungen unsererseits, etwa Warnpflicht oder Aufklärungspflicht.
  • Die Gewährleistungsfrist beträgt 6 Monate ab Lieferung und beginnt mit dem Tag der Anlieferung unserer Produkte an der vereinbarten Lieferadresse. Die Geltung von § 924 Satz 2 ABGB wird ausgeschlossen. Ersatzlieferungen oder Mängelbehebungen verlängern, hemmen oder unterbrechen die Gewährleistungsfrist nicht. Rückgriffsansprüche nach § 933b ABGB gegen uns sind ausgeschlossen. Die Geltendmachung von Mängeln berechtigt den Besteller nicht zur Einrede des nicht erfüllten Vertrages und zur Änderung von Zahlungsbedingungen.
  • Für Verbraucher gilt die gesetzliche Gewährleistung.

4. ZAHLUNG

  • Zahlungen haben rein netto ohne Skonto innerhalb von 14 Tagen nach Rechnungserhalt zu erfolgen.
  • Wenn wir Teilleistungen im Sinne des Punktes 2.3 erbracht haben, sind wir berechtigt, Teilzahlungen in Höhe des Wertes der erbrachten Teilleistung zu verlangen.
  • Bei schuldhaftem Zahlungsverzug werden wir die gesetzlichen Verzugszinsen berechnen. Überdies sind uns diesfalls sämtliche zur zweckentsprechenden Rechtsverfolgung erforderlichen, in einem angemessenen Verhältnis zur offenen Forderung stehenden Mahn- und Anwaltskosten zu ersetzen
  • Alle Zahlungen des Bestellers/Kunden werden von draussen-wie-drinnen OG auf die jeweils älteste Forderung angerechnet; dies in der Reihenfolge Zinsen des zuerst fällig gewordenen Kapitals, sodann das am längsten fällige Kapital, danach Zinsen des nächstfällig gewordenen Kapitals und sodann dieses Kapital und so weiter. Eine andere Anrechnung von Zahlungen bedarf der Zustimmung von draussen-wie-drinnen OG.
  • Bei Zahlungsverzug oder Hervorkommen solcher Umstände in den wirtschaftlichen Verhältnissen des Bestellers, die unsere Forderungen als nicht mehr ausreichend gesichert erscheinen lassen (Eröffnung eines Insolvenzverfahrens oder Abweisung der Eröffnung mangels ausreichenden Vermögens, Bewilligung eines Exekutionsverfahrens wegen offener Zahlungsverpflichtung), sind wir berechtigt, alle noch offenen Forderungen bei gleichzeitiger Einstellung jeder weiteren Lieferung sofort fällig zu stellen.                            
  • Bei einem Auftragsvolumen über 5000€ ist die Firma draussen-wie-drinnen OG befugt, eine Teilzahlung in Höhe von 50% des Auftragswertes, bei Auftragserteilung zu verlangen.

5. EIGENTUMSVORBEHALT

  • Alle Waren werden unter Eigentumsvorbehalt geliefert. Sie bleiben bis zur vollständigen Bezahlung der offenen Forderung unser Eigentum, auch wenn sie bereits montiert sind.
  • In Falle der Geltendmachung unseres Eigentumsvorbehalts ermächtigt uns der Besteller schon jetzt, den Besitz unserer Ware ohne gerichtliche Hilfe zu entziehen und gewährt uns zu diesem Zweck jederzeitigen freien Zutritt zu unserer Ware.
  • Der Besteller hat die Pflicht, während der Dauer des Eigentumsvorbehaltes die Ware in ordnungsgemäßem Zustand zu halten und uns von allfälligen exekutiven Maßnahmen unverzüglich zu informieren.
  • Der Besteller darf die unter Eigentumsvorbehalt gelieferte Ware nur im ordnungsgemäßen Geschäftsverkehr und solange er uns gegenüber nicht in Verzug ist, veräußern. Dabei ist er verpflichtet, seinerseits Eigentumsvorbehalt mit dem Drittkäufer zu vereinbaren und tritt diesen schon jetzt an uns ab. Die durch den Weiterverkauf der Ware entstehende Forderung gegen Dritte werden vom Besteller schon jetzt mit allen Nebenabreden bis zur Höhe der uns zustehenden Kaufpreisforderung samt Zinsen und Kosten zahlungshalber an uns abgetreten, wobei wir berechtigt sind, die Abtretung der Forderung offenzulegen.
  • Der Besteller verzichtet auf die Möglichkeit der Aufrechnung. Das gilt nicht gegenüber Verbraucher für den Fall unserer Zahlungsunfähigkeit für Gegenforderungen, die im rechtlichen Zusammenhang mit unserer Forderung stehen, gerichtlich festgestellt oder von uns anerkannt sind. In diesen Fällen besteht für Verbraucher die Möglichkeit zur Aufrechnung.
  • Reklamation berechtigt nicht zur Rückbehaltung des Rechnungsbetrages. Für Verbraucher gilt, dass diese nur dann Ihre Zahlung verweigern können, wenn wir die Lieferung nicht vertragsgemäß erbracht haben oder die Erbringung durch eine Verschlechterung der Vermögensverhältnisse, die ihnen zum Zeitpunkt des Vertragsabschlusses nicht bekannt waren bzw. nicht bekannt sein mussten, gefährdet ist.

6. PREISGARANTIE, STORNO

  • Wir gewähren Preisgarantie bei Auslieferung innerhalb 6 Monaten ab Bestelldatum. Erfolgt die Lieferung aus Gründen, die in der Sphäre des Bestellers liegen, nach diesem Zeitpunkt, werden die zum Lieferzeitpunkt aktuellen Preise verrechnet.
  • Bei Bestellung „auf Abruf“ ist der gewünschte Liefertermin mindestens 4 Monate vorher bekanntzugeben. Wird die Ware nicht zur Lieferung innerhalb von 2 Jahren ab Bestelldatum abgerufen, so können wir vom Vertrag zurücktreten und eine Stornogebühr in Höhe von 30% der Auftragssumme verrechnen.
  • Im Falle eines unberechtigten Vertragsrücktrittes durch den Besteller sind wir berechtigt, entweder den erlittenen Schaden und entgangenen Gewinn, oder eine Stornogebühr von 30% der Auftragssumme zu verlangen, ohne dass wir einen konkreten Schadensnachweis zu erbringen haben.
  • Die Stornogebühr unterliegt nicht dem richterlichen Mäßigungsrecht.

7. ERFÜLLUNGSORT UND GERICHTSSTAND

  • Erfüllungsort für beide Teile ist Rainbach im Innkreis. Für alle sich ergebenden Rechtsstreitigkeiten ist das sachlich zuständige Gericht in A-4910 Ried im Innkreis zuständig.
  • Anzuwenden ist österreichisches Recht. Die Geltung des UN-Kaufrechtes wird ausgeschlossen.

8. Informationen zur Ausübung des Widerrufsrechts für Konsumenten:

Rücktrittsrecht:

  • Haben Sie ihre Vertragserklärung nicht in den von uns für unsere geschäftlichen Zwecke dauernd benützten Räumen abgegeben, so können Sie von Ihrem Vertragsantrag oder vom Vertrag zurücktreten.

  • In diesem Fall haben Sie das Recht, binnen 14 Tagen ohne Angabe von Gründen den Vertrag zu widerrufen. Die Rücktrittsfrist beträgt 14 Tage ab dem Tag an dem Sie oder ein von Ihnen benannter Dritter, der nicht Beförderer ist, die letzte Ware in Besitz genommen hat. Im Falle eines Dienstleistungsvertrages beginnt die Rücktrittsfrist ab dem Tag des Vertragsabschlusses.
  • Ausnahmen vom Rücktrittsrecht:
    • Verlangen Sie ausdrücklich – nach Bestätigung Ihrer Kenntnis vom Verlust des Rücktrittsrechtes – dass wir vor Ablauf der Rücktrittsfrist mit der Ausführung der Dienstleistung beginnen sollen, verlieren Sie bei vollständiger Leistungserbringung noch vor Ablauf der Rücktrittsfrist das Rücktrittsrecht.
    • Sie haben weiters kein Rücktrittsrecht bei Verträgen über dringende Reparatur- oder Instandhaltungsarbeiten, bei denen Sie uns ausdrücklich zu einem Besuch zur Ausführung dieser Arbeiten aufgefordert haben. Erbringen wir bei einem solchen Besuch weitere Dienstleistungen, die Sie nicht ausdrücklich verlangt haben, oder liefern Waren, die bei der Instandhaltung oder Reparatur nicht unbedingt als Ersatzteile benötigt werden, so steht Ihnen hinsichtlich dieser zusätzlichen Dienstleistungen oder Waren das Rücktrittsrecht zu.
  • Um das Rücktrittsrecht auszuüben, muss draussen-wie-drinnen OG, Pfaffing 40, 4791 Rainbach im Innkreis, Telefon +43 681 817 654 54, E-Mail office@draussen-wie-drinnen.at mittels einer eindeutigen Erklärung (z.B. ein mit der Post versandter Brief oder E-Mail oder Rücktrittsformular) über den Entschluss, den Vertrag zu widerrufen, informiert werden. Zur Wahrung der Rücktrittsfrist reicht es aus, dass die Mitteilung über die Ausübung des Rücktrittsrechts vor Ablauf der Rücktrittsfrist abgesendet wird.
  • Folgen des Rücktritts:
    • Wird der Vertrag widerrufen, haben wir alle erhaltenen Zahlungen einschließlich der Lieferkosten (mit Ausnahme der zusätzlichen Kosten, die sich daraus ergeben, dass eine andere Art der Lieferung als die von uns angebotene, günstige Standardlieferung gewählt wurde), unverzüglich und spätestens binnen 14 Tagen ab dem Tag zurückzuzahlen, an dem die Mitteilung über den Rücktritt des Vertrags bei uns eingegangen ist. Wir können jedoch die Rückzahlung verweigern, bis wir die Waren wieder zurückerhalten haben oder bis der Nachweis erbracht wurde, dass die Waren zurückgesandt wurden, je nachdem, welches der frühere Zeitpunkt ist.
    • Sie tragen die Kosten der Rücksendung der Ware.

9. ZEICHNUNGEN

  • Zeichnungen und Bilder sind urheberrechtlich geschützt. Eine Weitergabe an Dritte ist grundsätzlich nicht gestattet.

10 GLAS

10.1   VSG VERBUNDSICHERHEITSGLAS

Verbundsicherheitsglas (VSG) besteht aus zwei oder mehreren Glasscheiben. Diese Glasscheiben sind mit einer hochreissfesten, zähelastischen Zwischenschicht aus Polyvinyl-Butyral-Folie (PVB) 0,76 oder 1,52 mm verbunden, die klar, matt, teiltransparent oder farbig sein kann. Im Unterschied zu ESG Glas zerfällt VSG bei einem Bruch nicht in kleine Krümel, sondern es behält eine Schutzwirkung und eine Rückhaltefunktion, in dem die gebrochene Glasscheibe an der PVB-Folie haften bleibt. Kanten poliert empfehlen wir für alle sichtbaren Kanten, Kanten gesäumt für alle nicht sichtbaren Kanten.

10.2   ESG GLAS UND HEAT-SOAK-TEST

Der Heat-Soak-Test ist ein Heißlagerungstest für Einscheibensicherheitsglas ESG. Zur Vermeidung von Spontanbrüchen ist es empfehlenswert, einen solchen Heat-Soak-Test durchzuführen. Dabei wird das vorgespannte Glas während mehreren Stunden in einem speziellen Heat-Soak-Ofen einer Wärmebelastung von 290 °C ausgesetzt.

Bei der Glasherstellung sowohl im Floatverfahren als auch bei gezogenen Gläsern können kleinste Kristalle aus Nickel und Schwefel, sogenannte Nickel-Sulfid-Einschlüsse, entstehen. Blasen, Augen und Steinchen sind zwar äusserst selten, aber aufgrund ihrer Grösse und der optischen Veränderung (Hof) meist deutlich erkennbar. Anders ist dies bei kleinsten Nickel-Sulfid-Einschlüssen (NIS). Deren Grösse liegt in der Regel im Bereich unter 0,2 mm und sie sind deshalb optisch nicht erkennbar. Bei Temperaturbelastung können diese NIS-Einschlüsse, sofern sie in der Zugspannungszone des Einscheibensicherheitsglases (ESG) liegen, ihre Zustandsform ändern (allotrope Umwandlung) und dadurch erheblich grösser werden. Dies kann zu einem sehr grossen Spannungsanstieg im Glas und im Extremfall zu Glasbruch ohne äussere Einwirkung führen. Dieser Glasbruch wird als «Spontanbruch» bezeichnet, welcher allerdings nur bei ESG entstehen kann. Sein Auftreten ist äusserst selten und kann bis zu 10 Jahre nach der Herstellung noch auftreten. Eine sehr gute Wirkung zum Schutz vor Spontanbrüchen erzielt man mit der Heisslagerungsprüfung (Heat-Soak-Test, kurz HST). Eine absolute nickelsulfidfreie Floatglasherstellung ist bisher allerdings nicht möglich. Heisslagerungsprüfung (Heat-Soak-Test, HST) Zur Vermeidung von Spontanbrüchen wird ESG nach der Herstellung einer Heisslagerung nach DIN 14179 unterzogen. Dabei werden die Scheiben bei einer mittleren Ofentemperatur von 290°C (±10°C) im Ofen gelagert und auf dieser Temperatur gehalten. ESG-Scheiben mit Nickel-Sulfid-Einschlüssen

und einem damit erhöhten Bruchrisiko werden durch diese Prüfung bereits vor der Auslieferung mit 95 %iger Sicherheit zerstört und aussortiert. Eine 100% Sicherheit ist damit allerdings nicht möglich. Glasbruch infolge eines Spontanbruches stellt keinen Garantieanspruch dar.

10.3     KONDENSAT BEI ISOLIERGLASSCHEIBEN

Kondensat auf der Innenseite der Verglasung Schwitzwasserbildung im Randbereich von Isoliergläsern kommt sowohl bei Neubauten als auch bei Sanierungen häufig vor. Mangelnde Luftkonvektion, Vorhänge, tiefe Fensterlaibungen, Pflanzen und tiefe Vorlauftemperaturen bei Bodenheizungen begünstigen die Kondensatbildung. Regelmässiges Stosslüften fördert die Luftkonvektion und reduziert die Feuchtigkeit in der Raumluft. Kondensat auf der Aussenseite der Verglasung: Je besser ein Bauteil die Wärme dämmt, umso grösser ist der Temperaturunterschied zwischen innen und aussen. Bei einem Isolierglas ist die innere Oberflächentemperatur ähnlich der Raumtemperatur, und die äussere weicht nur wenig von der Aussentemperatur ab. Bei kalter Witterung, verbunden mit hoher Luftfeuchtigkeit (z. B. Nebelwetter), kann sich diese zeitweilig auf die kalte Aussenscheibe niederschlagen. Dies ist ein physikalisches Phänomen und stellt keinen Mangel dar. Es unterstreicht lediglich den guten U-Wert (Wärmedämmung) des Isolierglases.

WICHTIGE HINWEISE ZU UNSEREN PRODUKTEN

  • Holz ist ein Naturprodukt. Daher sind leichte Farbunterschiede zu unseren Mustern, beim Zusammenbau einzelner Profile, bei Nachbestellungen, sowie leichte Unebenheiten des Holzes bedingt durch seine Struktur, unvermeidbar und kein Mangel, sondern Zeichen der Echtheit des Werkstoffes Holz. Auch bei Kunststoff und bei Aluminium können werkstoff- und herstellungsbedingt, leichte Farbschwankungen auftreten.
  • Elemente aus Holz die ohne Endbeschichtung (Dickschichtlasur) bestellt werden, werden ohne Zwischenschliff geliefert. Eine geeignete Oberflächenbeschichtung ist unverzüglich vorzunehmen. Für Schäden aus nicht erfolgter oder mangelhafter Oberflächenbehandlung haften wir nicht.
  • Bei Außenbauteilen und Verglasungen kann es bedingt durch äußere Einflüsse zu Tauwasserbildung (z.B. an Rahmen, an beiden Seiten der Verglasung, an Beschlägen, etc.) kommen. Diese äußeren Einflüsse liegen nicht in unserem Bereich, daher stellt Tauwasserbildung keinen Mangel dar.
  • Einbausprossen im Isolierglas können beweglich sein bzw. teilweise am Glas anliegen. Bei Erschütterungen der Glaseinheit kann es dadurch zu leichtem Klirren kommen ohne das dies einen Mangel darstellt.
  • Isolierglas kann auch ohne sichtbare Einflüsse spontan brechen. Tritt dies innerhalb 6 Monaten nach Lieferung auf, wird dies von uns kostenlos behoben, wenn keine mechanische Einwirkung sichtbar ist. Nach dieser Zeit – bis zum Ablauf der Gewährleistungsfrist – erfolgt eine Erledigung nur dann kostenlos, wenn das Vorliegen eines Mangels bei Lieferung bewiesen ist.
  • WICHTIG: BAUTEILE AUS HOLZ DÜRFEN NICHT EINER RAUMLUFTFEUCHTIGKEIT VON ÜBER 55% AUSGESETZT WERDEN! KONDENSWASSER AM GLASRAND IST EIN ZEICHEN ZU HOHER RAUMLUFTFEUCHTIGKEIT. Nichtbeachtung führt zu dauerhaften Schäden an Holzverbindungen, Glashalteleisten und Oberfläche!
  • Wir weisen darauf hin, dass die nach dem Fenstereinbau auftretende Durchbiegung von Überlagern, Stürzen und Decken im Bereich unserer Bauelemente, unabhängig von der Breite, max. 3 mm betragen darf. Andernfalls kommt es zu Funktionsstörungen oder Beschädigungen. Bei Überschreitung dieses Wertes gehen sämtliche hieraus resultierenden Beeinträchtigungen und Schäden (z.B. Glasbruch, etc.) zu Lasten des Bestellers.
  • Qualität und Beschaffenheit der Waren werden immer nach den Standards unserer Lieferanten betrachtet. Diese Standards sind zur Bemessung von Reklamationen mit einzubeziehen.

draussen-wie-drinnen og

Pfaffing 40
A-4791 Rainbach im innkreis

+43 (0)681 817 654 54